Honorar - Kanzlei für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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Kanzlei für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
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Honorar

Die Rechtsanwaltsvergütung ist in Deutschland wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Ähnlich wie bei den Gebührenordnungen anderer Berufsstände sind hier teilweise feste Gebührenrahmen vorgegeben.

Bei besonders gelagerten Fällen, in denen eine zeitintensive und gewissenhafte Bearbeitung durch die gesetzlichen Regelungen nicht angemessen vergütet wird, bedarf es nach ausführlicher Rücksprache mit dem Mandanten einer Honorarvereinbarung.

Information im Erstberatungsgespräch

Im Erstberatungsgespräch informieren wir Sie über die Vergütung des Rechtsanwalts
Die Gebühr für das Erstberatungsgespräch wird von uns fair und abhängig vom Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit festgelegt.

Der Bundesgerichtshof betrachtet das Erstberatungsgespräch als „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst“. Unsere Kanzeli ist seit über 20 Jahren auf dem Gebiet des Mietrechts und Wohnungseigentumrechts tätig.Wir werden Ihnen daher auch in einem Erstberatungsgespräch eine rechtlich präzise und die behandelnde Problematik erkennende Auskunft geben können.

Ihre Rechtsschutzversicherung

Wir klären auf Ihren Wunsch hin mit Ihrer Rechtsschutzversicherung nach Mandatserteilung ab, ob Ihr Rechtsfall von Ihrer Versicherung gedeckt wird. Da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen, können wir hierzu telefonisch vorab leider keine Auskunft erteilen. Ihr Versicherungsvertrag kann Deckelungen, Höchstbeträge, Selbstbeteiligungen und Leistungsausschlüsse beinhalten.

HINWEIS:

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihnen keine Kosten entstehen, so kontaktieren Sie bitte Ihre Rechtschutzversicherung bereits vorab und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Viele Versicherungen arbeiten mit Partnerkanzleien zusammen, die Ihnen empfohlen werden. Sie können sich jedoch stets den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens frei auswählen. Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung nicht in Ihrem Wahlrecht beschneiden.

Beratungshilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe

Sofern Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die anfallende Rechtsanwaltsvergütung selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe für das Erstberatungsgespräch und die außergerichtliche Tätigkeit sowie Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren zu beantragen, sofern die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes.


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